gemeinsam Gesundheit finden.

 FAQ

 
  • Die Übernahme der Kosten für osteopathische Behandlungen ist eine freiwillige Leistung der Krankenkassen. Die Bedingungen und die Höhe der Beteiligung unterscheiden sich von Krankenkasse zu Krankenkasse. Am besten informieren Sie sich deshalb bei Ihrer Krankenkasse über die genaue Höhe der Beteiligung.

  • Grundsätzlich brauchen Sie für die Behandlung selber kein Rezept. Allerdings ist eine private Verordnung vom Arzt bei vielen Krankenkassen eine Voraussetzung für die Kostenübernahme.

  • Wie legen sehr viel Wert darauf, dass Menschen mit akuten Beschwerden schnell einen Termin bekommen können. So reservieren wir zum Beispiel gesonderte Sprechzeiten für Akutpatient*innen. Je flexibler Sie dabei zeitlich sind, desto schneller können wir Ihnen helfen.

  • Für eine Behandlung bei uns brauchen Sie nichts mitzubringen.

    Es ist allerdings ratsam, wenn Sie sich vor der ersten Behandlung Ihre medizinische Vorgeschichte in Errinerung rufen (z.B. Operationen, Unfälle, Medikamente…).